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Wettbewerblicher Dialog

EINLEITUNG

Die öffentlichen Auftraggeber können oberhalb der Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch öffentliche Auftraggeber, in dem ermittelt und letztlich auch festgelegt werden soll, wie die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können und welche Vertragspartner diese Leistung am besten erbringen.

Er wird in speziellen Ausschreibungsmedien und europaweit bekannt gegeben. Als EU-Ausschreibung ist sie in jedem Fall im EU-Amtsblatt zu veröffentlichen. Der öffentliche Auftraggeber muss in seiner Bekanntmachung seine Bedürfnisse und Anforderungen darstellen. Erläuterungen können in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt gegeben werden.

ZUSTAENDIG

der ausschreibende öffentliche Auftraggeber

VORAUSSETZUNG

Der wettbewerbliche Dialog darf nur durchgeführt werden, wenn

  • das Auftragsvolumen den Schwellenwert (LL) überschreitet und
  • der öffentliche Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist,
    • die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können oder
    • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

ABLAUF

Nach der Veröffentlichung in den Ausschreibungsmedien können Sie beim öffentlichen Auftraggeber einen Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen. Dieser wertet die Anträge aus und fordert Sie zur Teilnahme auf, wenn an Ihrer Beteiligung Interesse besteht.

Die ausgewählten Unternehmen werden dann zu Verhandlungen über die Einzelheiten des komplexen Auftrags eingeladen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass der Dialog in verschiedenen Phasen erfolgt. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und handhabbar zu machen. Wenn Dialogphasen geplant sind, ist dies in der Bekanntmachung oder in der Beschreibung anzugeben. Entscheidet der öffentliche Auftraggeber, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, ist dieses selbstverständlich zu informieren.

Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Der Dialog wird vom öffentlichen Auftraggeber für abgeschlossen erklärt, wenn erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann oder es wurde eine Lösung gefunden, die die Bedürfnisse des Auftraggebers erfüllt. In beiden Fällen sind die beteiligten Unternehmen über den Abschluss des Dialogs zu informieren. Gleichzeitig fordert der öffentliche Auftraggeber die Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebotes ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Diese Angebote werden vom öffentlichen Auftraggeber geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausgewählt.

Der Auftraggeber kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebotes nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen.

UNTERLAGEN

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

FRIST

Mit dem Tag der Absendung der Bekanntmachung beträgt die Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog 37 Tage.

KOSTEN

Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet. Verlangt jedoch der Auftraggeber, dass der Anbieter Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen ausarbeitet, ist einheitlich für alle Bewerber eine angemessene Kostenerstattung zu gewähren.

RECHTSGRUNDLAGE